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- Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher überprüft vor dem Kauf die Preise online
- Es gibt deutliche Verhaltensunterschiede zwischen Männern und Frauen
- Ebenso gibt es Unterschiede in den verschiedenen Produkt- bzw. Leistungssegmenten
- Google macht das Rennen bei den Preisvergleichern
Preisvergleich – ein Massenphänomen
Genauso wie im stationären Handel, vergleichen die Verbraucher auch im Online-Handel die verschiedenen Angebote miteinander. Aus Verbrauchersicht ist im Online-Handel dies unter Zuhilfenahme sogenannte Preisvergleichsseiten sehr einfach und komfortabel.
Da der Vergleich durch wenige Mausklicks bzw. Fingertipps (Stichwort: Tablet und Smartphone) möglich ist, wird dieser Vergleichsdienst sehr gerne in Anspruch genommen.
Die GMI-Studie fand hierzu heraus, dass 7 von 10 Verbrauchern vor dem Einkauf „meistens“ oder sogar „immer“ die Preise verschiedener Anbieter vergleichen.
Sind Frauen preissensibler, als Männer?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist viel mehr so, dass Frauen in manchen Bereichen häufiger als Männer die Preise vergleichen. In anderen Produkt- bzw. Leistungssegmenten haben dagegen die Männer die Nase in puncto Preissensibilität vorn.
Insgesamt ergab die Studie für die verschiedenen Segmente in Verbindung mit dem Geschlecht folgendes Bild:
„Für welche dieser Produkte haben Sie online Preise verglichen?“
„Für welche dieser Produkte haben Sie online Dienstleistungen verglichen?“
Große Unterschiede bei den Marktsegmenten
Wie die Darstellungen oben zeigen, bestehen große Unterschiede im Vergleichsverhalten in verschiedenen Marktsegmenten.
So werden Elektronikartikel sehr stark preislich verglichen: 75% der Männer und 60% der Frauen gaben an, hier Preisevergleicher zu rate zu ziehen. Dagegen werden beispielsweise Bücher eher selten verglichen (Männer: 24% und Frauen: 38%).
Bei Dienstleistungen sind es besonders Strom und Gas, die sich einem starken Vergleich ausgesetzt sehen (Männer: 53% und Frauen: 44%). Hausratsversicherungen bilden hier das Schlusslicht: Lediglich 18% der Männer und nur 12% der Frauen gaben an, hier einen gezielten Preisvergleich durchgeführt zu haben.
Die beliebtesten Preisvergleicher
Wenn es um den gezielten Preisvergleich geht, nimmt Google eine Führungsrollen ein. Die Hälfte aller Befragten gab an, zuerst auf Google nach alternativen Angeboten zu suchen und Preise zu vergleichen. Die Studie trennt hier übrigens inhaltlich nicht zwischen den Suchmaschine Google und dem Preisvergleichsportal Google Shopping.
Neben Google gibt es drei Preisvergleichsseiten, die sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern. Hier gaben je 12% der Befragten an, die jeweilige Seite als Einstiegspunkt ihres Preisvergleichs zu nutzen. Interessant ist es angesichts der amerikanischen Dominanz im E-Commerce an dieser Stelle festzustellen, dass es sich bei diesen drei Seiten um deutsche Portale handelt: idealo.de, guenstiger.de und billiger.de.
Was heißt das für mich als Händler?
Verbraucher haben schon lange erkannt, dass man Preise bequem über eine Preisvergleichsseite oder – Apps vergleichen kann um so das günstigste Angebot zu ermitteln.
Natürlich wurden Preise auch "offline" schon immer verglichen, der Online-Händler steht dennoch vor einer gänzlich anderen Herausforderungen, als der klassische Ladenbesitzer: Das Internet kennt keine Distanz und so konkurriert der Online-Händler automatisch mit allen anderen Online-Händlern derselben Branche um die Gunst des Verbrauchers. Im stationären Handel wägt der Verbraucher ab, ob ihm ein günstigeres Angebot der Konkurrenz den weiteren Weg wert ist oder nicht. Im Internet ist der Preis oft das einzig wirklich ausschlaggebende Kriterium.
Idealerweise schließt sich der Angebotserfassung die automatische Berechnung der optimalen Preise an. Man spricht in diesem Fall von Repricing.
In unserem Artikel über Repricing erfahren Sie mehr darüber, wie Händler ihren Absatz und ihre Marge durch gezieltes Repricing verbessern können:
Insbesondere bei der Darstellung von Preisen gibt es rechtlich viel zu beachten und nur wer die möglichen Fallstricke kennt, kann diese auch wirksam umgehen weiß Ivan Bremers, Volljurist beim Händlerbund: