Komplementärgüter

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Komplementärgüter

Unter dem Begriff Komplementärgüter versteht man Güter oder Produkte, die sich in ihrer gemeinsamen Verwendung ergänzen. Dabei setzt die Benutzung des einen Gutes (Produkt A) zwangsläufig die Benutzung des anderen Gutes (Produkt B) voraus. Ein Beispiel für eine komplementäre Beziehung sind der Füllfederhalter und die Tinte.

Die preispolitische Wirkung von Komplementärgütern haben eine negative Kreuzpreiselastizität. Das bedeutet, dass eine Preisänderung (z.B. Preissenkung) des einen Gutes (Produkt A), nicht nur eine (in diesem Fall positive) Absatzänderung dieses Gutes mit sich zieht, sondern auch – gleichgerichtet- des Komplementärgutes (Produkt B), ohne dass eine Preisänderung hier vorliegt.

Quellen und Links

  • http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/komplementaergueter/komplementaergueter.htm
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