Bisher gab es seitens der seiteninternen Algorithmen der Plattformbetreiber wenig Transparenz. Der Konsument und auch der anbietende Händler wussten also nicht, wie die Reihenfolge der Listen genau zustande kommt.
Um diese Marktmacht der Plattformbetreiber einzugrenzen, verabschiedete der europäische Gesetzgeber eine neue Platform-to-Business Verordnung, welche in Zukunft für mehr Transparenz und Fairness sorgen soll.
- Was? Platform-to-Business VO oder kurz P2B-VO
- Wann? gültig ab 12.07.2020
- Für wen? Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen
- Wo? EU-Mitgliedstaaten
Was soll verändert werden?
Wie bereits erwähnt, soll die Transparenz der Rankings auf Preisvergleichsseiten gesteigert werden, was die Offenlegung der Ranking-Parameter beinhaltet. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass Online-Händler (auch nach Preisoptimierung) plötzlich nicht mehr im Ranking auftauchen. Außerdem soll durch die neue Verordnung aufgezeigt werden, wie die Rankings zustande kommen und ob Online-Händler beispielsweise durch Zahlung von Entgelt den eigenen Rang beeinflussen können. Zahlt ein Online-Shop ein direktes Entgelt an einen Plattformbetreiber, so wird dieses hauptsächlich für eine Verbesserung des Rankings genutzt. Dabei kann es sich auch um ein indirektes Entgelt handeln, das zum Beispiel durch die Nutzung von Zusatzdienstleistungen oder Premiumfunktionen entsteht.
Was bedeutet das?
Aktuell betrifft die P2B-VO lediglich die AGB und beinhaltet noch keine direkten Hinweise auf den Plattformen selbst.
Das bedeutet, dass der Plattformbetreiber die AGB in einfacher und verständlicher Form öffentlich zur Verfügung stellen muss. Darin muss mindestens vermerkt sein, was die Hauptparameter des Rankings sind und welche Gründe es

Diese Hauptparameter sind Indikatoren, welche zur Messung der Qualität des Online-Shops (z.B. Waren oder Dienstleistungen) verwendet werden. Ein Hauptparameter könnte beispielsweise die Darstellungsmerkmale des Online-Angebots sein.