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Verkauf ins Ausland – Gastbeitrag von JanoLaw

Johanna Richter

Als Rechtsportal und Patagona-Partner hat sich JanoLaw in diesem Gastbeitrag näher mit den Gesetzen des Online-Handels in der EU beschäftigt. Lesen Sie hier hilfreiche Tipps des Rechtsanwalts Dr. Volker Baldus.

Nein, es gibt immer noch Unterschiede bei den zivilrechtlichen Vorschriften und damit bleibt die Gefahr bestehen, z. B. wegen einer wettbewerbswidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) abgemahnt zu werden. Viele Händler unterschätzen auch den finanziellen und zeitlichen Aufwand bei internationalen Gewährleistungsfällen. Die Gewährleistungsrechte und -fristen in den einzelnen Ländern unterscheiden sich zum Teil deutlich.

Patagona Blog Janolaw Verkauf ins Ausland

Wenn die Kaufsache Monate nach der Auslieferung Mängel aufzeigt, eine gütliche Einigung nicht möglich ist und vom ausländischen Kunden die heimatlichen Gewährleistungsrechte vor heimatlichen Gerichten in Anspruch genommen werden, kann ein deutscher Anwalt dem Online-Händler meist nicht weiterhelfen. Die durch die Einschaltung eines ausländischen Anwalts entstehenden Kosten können beträchtlich sein. Im Regelfall gilt das Heimatrecht des Käufers, wenn sich ein Shop an Verbrauchern im Ausland “ausrichtet“.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil einige Anhaltspunkte für einen grenzüberschreitenden Handel genannt:

      • die Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl
      • die Verwendung eines neutralen Domainnamens wie “.com“, “.eu“ oder
      • Länder-Domainnamens wie “.at“ (für Österreich) oder “fr“ (für Frankreich)
      • die Verwendung einer anderen Sprache oder Währung (z. B. britisches Pfund)

Je mehr von diesen Indizien vorliegen, desto eher kann/muss man von einer Ausrichtung ausgehen. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden.

Patagona Janolaw Geoblocking-VerordnungSeit dem 3. Dezember 2018 ist die Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten. Kunden haben nun das Recht, mit einem Händler ihrer Wahl im EU-Ausland einen Vertrag abzuschließen, der Händler ist aber nicht dazu verpflichtet, die Ware ins Ausland zu liefern. Allerdings muss er die Abholung der Ware oder aber eine selbstständige Organisation der Lieferung durch den Kunden ermöglichen. Der Händler darf auch freiwillig in bestimmte Länder liefern und bestimmte Länder von der Lieferung ausschließen.
Wenn also mal ein Kunde aus dem Ausland einen Einkauf in einem “nicht ausgerichteten“ Shop tätigt, muss dieser Kunde auch die deutschen Gewährleistungsrechte akzeptieren (vergleichbar mit einem Touristen aus Frankreich, der in Heidelberg ein Souvenir in einem Touristenshop erwirbt). Sie benötigen für diese Kunden also keine gesonderten AGB.

Praxistipp

Wenn Sie nicht ins EU-Ausland liefern möchten, sollten Sie in Ihren Lieferbedingungen Ihr Liefergebiet ausdrücklich auf Deutschland beschränken und auch nur die inländischen Versandkosten angeben.

Wenn Sie aber in einige oder alle EU-Länder liefern möchten, müssen Sie für das  jeweilige Land auch die konkreten Lieferkosten angeben. Eine Formulierung wie „Versandkosten auf Anfrage“ wurde in der Vergangenheit bereits häufig abgemahnt.

Wenn ein Online-Bestellformular z. B. durch eine Kontrollfunktion eine Adresse aus dem EU-Ausland nicht akzeptiert (z. B. in Österreich besteht die Postleitzahl nur aus vier Ziffern, das Bestellformular verlangt aber fünf Ziffern) und damit einen Vertragsschluss automatisch verhindert, stellt dies eine abmahnbare (mittelbare) Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Niederlassung dar.

AGB Janolaw Schutz

Möchten Sie die EU-Märkte aktiv erschließen, sollten Sie für jedes Land einen eigenen Shop in der jeweiligen Landessprache einrichten und von einem spezialisierten Rechtsanwalt kontrollieren lassen. Erst wenn sich auf europäischer Ebene ein einheitliches Verbraucherrecht durchgesetzt hat, ist der Online-Handel auch aus rechtlicher Sicht problemlos durchführbar. Mit der Einführung der EU-weit einheitlichen Widerrufsbelehrung und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die ersten Schritte in diese Richtung bereits unternommen.


Patagona Pricemonitor Janolaw Dr. Baldus
Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bereits seit 2006 bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Hosting-Service. Er beschäftigt sich mit Rechtsfragen rund um Webseiten, Online-Shops, E-Commerce und als Datenschutzbeauftragter insbesondere mit der DSGVO.
Die AGB Pakete von janolaw regeln ausschließlich den Warenverkauf innerhalb Deutschlands nach deutscher Rechtslage. Falls Sie Nicht-Muttersprachlern in Deutschland mehr Service anbieten, können Sie unsere in Englisch und Französisch übersetzen Rechtstexte nutzen:
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